Weshalb der Beschuldigte über einen hohen Betrag von 4’6100.00 Euro verfügte, konnte er nicht erklären. Es ist denn auch unwahrscheinlich, dass er bei einem so tiefen Unterstützungsbetrag durch den Sozialdienst einen so hohen Betrag ansparen konnte. Es ist deshalb davon auszugehen, dass der Beschuldigte das Geld gewechselt hat und es aus dem von ihm getätigten Drogengeld stammt. 3.3.2. Gelder ins Ausland senden bzw. über Dritte senden lassen (X.________)