1536 Z. 205 f.). Die Frage, ob er 44 wisse, ob diese Zahlungen an die hilfsbedürftigen Personen gemacht worden seien, bejahte der Beschuldigte und erklärte, dass man bei der Person anrufe und sie frage, ob das Geld angekommen sei (pag. 153 Z. 208 f.). Weiter erklärte er, dass seine Aufgabe nur das Aufschreiben des Geldes gewesen sei. Angenommen habe es ein Priester (pag. 1536 Z. 214 f.). Es seien alte Listen, von 2016/2017, er habe das einfach abgespeichert resp. mal abfotografiert (pag. 1536 Z. 219 f. und pag. 1537 Z. 221).