1286 Z. 12ff.). Sodann ist auf die oberinstanzlichen Aussagen des Beschuldigten zu diesem Anklagevorwurf einzugehen. Auf Vorhalt der Auflistungen mit Namen und Zahlen (fotografiert am 17. März 2021, 6. Oktober 2020 und 29. September 2020 [pag. 181– 183]) erklärte der Beschuldigte, dass dies eritreische Namen seien und es nichts mit Haschisch oder anderen Drogen zu tun habe. Es gehe um eine Community von Unterstützern, also darum, Menschen, die in Not seien, mit Geld zu unterstützen. Die Beträge seien keine EUR- oder CHF-Beträge, sondern Nakfa-Beträge.