Am 27. Januar 2022 verneinte G.________ die Frage, ob er dem Beschuldigten jemals Geld übergeben habe. Er habe nur Kokain übergeben. Der Beschuldigte habe ihm Geld gegeben, genau wie es in seinem Notizblock stehe (pag. 362 F. 30.). Auf Vorhalt, dass der Beschuldigte ausgesagt habe, dass er (gemeint: G.________) ihm regelmässig Geld gegeben und ihn so finanziell unterstützt habe, sagte G.________, dass dies eine Lüge sei (pag. 362 F 31). Auf Frage, ob er dem Beschuldigten EUR-Geldnoten übergeben habe, führte G.________ aus, dass es der Beschuldigte gewesen sei, der ihm Euro gegeben hatte (pag. 362 F 32.).