Es befinden sich mehrere objektive Beweismittel in den Akten, welche auf Geldwäscherei hindeuten. So sind der Auswertung des Mobiltelefons Samsung (Rufnummer ________) verschiedene Hinweise zu nehmen: Es wurden zwei Seiten Auflistungen mit Namen und Zahlen vom 6. Oktober 2020 (pag. 182) und 29. September 2020 (pag. 183) sichergestellt. Weiter befand sich bei den gesendeten WhatsApp-Nachrichten eine Fotografie eines Notizzettels, auf welchem Folgendes steht: «Name – N.________, O.________(Ortschaft), 250 Fr.» (pag. 142). Weiter befand sich auf dem Mobiltelefon ein Foto eines Belegs der AM.