indem der Beschuldigte das aus dem Drogenhandel stammende Geld zum Teil in Euro wechselte, teilweise Beträge umgerechnet in Nakfa verschiedenen Personen übergab und zudem über unterschiedliche Anbieter in kleinen Beträgen Gelder ins Ausland sandte bzw. über Dritte an verschiedene Empfänger ins Ausland überweisen liess, wodurch die Einziehung einer unbekannten Summe, mindestens jedoch CH 15'287.00, vereitelt wurde; 8.2 Bestrittener/unbestrittener Sachverhalt Mit Berufungserklärung vom 5. Juni 2023 wurde der Vorwurf der Geldwäscherei, begangen zwischen dem 11. April 2020 und 24. März 2021 im Deliktsbetrag von