40 - Veräussern von 99.2 Gramm Heroingemisch mit einem Reinheitsgehalt von 33 %, ausmachend 33 Gramm reines Heroin (Ziff. I.1.4. AKS); - Besitz und Anstaltentreffen zur Veräusserung von 499 Gramm Heroingemisch mit einem Reinheitsgehalt von 58 %, ausmachend 289.4 Gramm reines Heroin (Ziff. I.1.5. AKS). Demnach hat der Beschuldigte Drogenhandel mit insgesamt 8'710 Gramm reinem Kokain (1’635 + 6'866 + 209) und 322.4 Gramm reinem Heroin zu verantworten. Betreffend die Ermittlung von Umsatz und Gewinn hielt die Vorinstanz zu Ziff.