(Ortschaft), rund 100 Minuten später Anhaltung von L.________ in V.________(Ortschaft) und Sicherstellung des Heroins mit den Fingerabdrücken des Beschuldigten). Auch wenn L.________ freigesprochen wurde, entlastet dies den Beschuldigten unter diesen Umständen nicht. 7.14 Beweisergebnis zu Ziff. I.1.4. der Anklageschrift Der Sachverhalt gemäss Ziff. I.1.4. der Anklageschrift ist erstellt. Der Vollständigkeit halber zu erwähnen ist, dass mangels entsprechender Anklage der Erwerb nicht zu prüfen ist, wenngleich die Vorinstanz auch hierfür einen Schuldspruch ausfällte. 7.15 Drogenmengen / Ermittlung des Reingewinns/Umsatzes