___ und H.________ zu folgen, welche glaubhaft bestätigten, nicht mit Heroin zu arbeiten. Vor der oberen Instanz wurde sodann bestätigt, dass auch dieser Vorwurf nicht mehr bestritten wird (pag. 1543, 1554). 7.12 Beweisergebnis zu Ziff. I.1.5. der Anklageschrift Der Sachverhalt gemäss Ziff. I.1.5. der Anklageschrift ist erstellt. 7.13 Beweiswürdigung zu Ziff. I.1.4. der Anklageschrift 7.13.1 Beweismittel Es kann vollumfänglich auf die vollständige und zutreffende Zusammenfassung der objektiven und subjektiven Beweismittel der Vorinstanz (pag.