Was die Angaben betrifft, die der Beschuldigte dazu machte, weshalb sich diese Menge Heroin im Studio .________(Nummer x) befunden hatte und wie er versucht, das Ganze wiederum G.________ zuzuschieben, ist vorab auf das Aussageverhalten des Beschuldigten zur Anklageziffer I.1.2. (E. 7.5.3.1 hiervor) zu verweisen, welches sich auch in vorliegendem Punkt nicht besser darstellt. Es ist den glaubhaften Aussagen von G.________ und H.________ zu folgen, welche glaubhaft bestÃĪtigten, nicht mit Heroin zu arbeiten.