Das sichergestellte Heroingemisch konnte durch das IRM analysiert werden. Es wies einen Reinheitsgrad von 58% auf, was einer reinen Menge 289.4 Gramm entspricht. Aufgrund der aufgefundenen Menge und der Tatsache, dass der Beschuldigte kein Heroin konsumierte, ist auch erstellt, dass das aufgefundene Heroin zur Weiterveräusserung bestimmt gewesen ist. 37 Der Sachverhalt gemäss Anklageschrift ist damit erstellt.