34 2020 belief sich der Reinheitsgrad bei einer Konfiskatgrösse von 100 – 1000 Gramm auf 74.5%, bei einer Konfiskatgrösse von 10 – 100 Gramm auf 73.9% In der Anklageschrift geht die Staatsanwaltschaft von einem Reinheitsgrad von 74% aus. Bei der Annahme von Konfiskatsgrössen von 100 – 1000 Gramm ist der in der Anklageschrift angegebene Reinheitsgrad von 74% etwas tiefer als der von der SGRM ausgewiesene. Das Gericht nimmt daher zugunsten des Beschuldigten und unter Beachtung des Anklagegrundsatzes einen Reinheitsgrad von 74% an.