Der Reinheitsgrad des Kokaingemischs konnte nicht untersucht werden. Wie unter Ziff. 2.1.4 hiervor ausgeführt wurde, geht das Gericht davon aus, dass der Beschuldigte grössere Mengen im Bereich von 100 – 1000 Gramm übernommen und mangels aufgefundenem Streckmittel so weitergegeben hat. Gemäss der Statistik der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin (SGRM) vom Jahr