7.7.2 Würdigung der Kammer Einleitend ist in Erinnerung zu rufen, dass dem Beschuldigten in dieser Anklageziffer vorgeworfen wird, in der Zeit vom 11. April 2020 bis am 19. Juli 2020 in D.________ (Ortschaft), E.________(Adresse) und evtl. anderswo eine unbekannte Menge, jedoch mindestens 2'427 Gramm Kokaingemisch (Annahme RHG 74 % Kokain Hydrochlorid, insgesamt rund 1'796 Gramm reines Kokain) von un- 1 Im Urteilsdispositiv vom 7. Mai 2024 wurde hierfür ein Reinheitsgrad von 76.4 % ausgewiesen (Ziff. II.1.2 des