7.7 Beweiswürdigung zu Ziff. I.1.1. der Anklageschrift 7.7.1 Beweismittel Die Vorinstanz hat die objektiven und subjektiven Beweismittel vollständig und korrekt zusammengefasst (pag. 1384 ff., S. 26 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Darauf kann verwiesen werden. Auf eine weitergehende Zusammenfassung der Beweismittel wird vorliegend verzichtet. Auf die Beweismittel wird, soweit rechtserheblich, direkt im Rahmen der nachfolgenden Würdigung der Kammer eingegangen. 7.7.2 Würdigung der Kammer