237 f.) hervorgeht, wurden 216 Gramm (100 Gramm + 77 Gramm + 39 Gramm) Kokaingemisch mit 94 % Reinheitsgrad und 58 Gramm mit 83 % Reinheitsgrad sichergestellt. In Anbetracht dessen und im Lichte der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ist folglich nicht – wie von der Verteidigung beantragt – in dubio auf den statistischen Durchschnittswert abzustellen. Hingegen erachtet es die Kammer infolge der vergleichsweisen kleinen Menge, welche analysiert werden konnte, als