Entsprechend stammte das anlässlich der Hausdurchsuchung im Studio .________(Nummer x) sichergestellte Kokaingemisch aus der Lieferung aus dem Kanton AK.________(Ortschaft). Gemäss dem forensischchemischen Abschlussbericht wurden 216 Gramm Kokaingemisch mit 94% Reinheitsgrad und 58 Gramm mit 83% Reinheitsgrad sichergestellt. Gemäss der Anklageschrift wird von einem durchschnittlichen Reinheitsgrad von 91% für die angeklagte Menge von 9’250 Gramm ausgegangen. Mit Blick auf die sichergestellten und ausgewerteten Drogenmengen ist diese Annahme plausibel.