350 abgestellt werden müsse, da diese 300 Gramm weniger aufweise. Dieser Einwand kann jedoch nicht gehört werden. G.________ anerkannte die Menge von 9’250 Gramm auch an der Hautverhandlung (pag. 1285 Z. 25). Es ist davon auszugehen, dass er die für ihn günstigere kleinere Menge als richtig bestätigt hätte, wenn diese den Tatsachen entsprochen hätte.