__ in diesem Sinne lügen sollten, da sie sich mit ihren Aussagen selber belasten. Die Verteidigung des Beschuldigten machte an der Hauptverhandlung geltend, dass die beiden Auskunftspersonen eine Drittperson schützen wollen und deshalb den Beschuldigten als Abnehmer falsch anschuldigen würden. Dem ist jedoch entgegen zu halten, dass sich die beiden Auskunftspersonen in diesem Fall bereits sehr gut hätten absprechen müssen. Beide erkannten unabhängig voneinander den Beschuldigten als «I.________» auf der Fotowahlkonfrontation.