Auch sagte er aus, dass er dem Beschuldigten Kokain gebracht habe; was dieser danach weitergemacht habe, wisse er nicht (pag. 410 F. 18.). Auch wisse er nicht, ob der Beschuldigte vor September 2020 bereits im Betäubungsmittelhandel tätig war und ob er von weiteren Lieferanten Betäubungsmittel bezogen hatte. Auch wusste er nichts über Abnehmer des Beschuldigten zu sagen (pag. 411 F. 31 bis 33). Auf Frage, was er dazu sagen könne, dass der Beschuldigte ausgesagt habe, nie im Betäubungsmittelhandel tätig gewesen zu sein, antwortete H.________: «Ich weiss nicht was ich sagen soll. Jeder versucht sich zu schützen oder zu verteidigen. Jetzt bin ich aber im Gefängnis und er ja sicher auch.