Ebenso bestätigte er die Übergabe von 50 Gramm Kokain für CHF 4'500.00 vom 18. Januar 2021 (pag. 398 F. 144). Darüber hinaus wollte er sich nicht erinnern, für weitere Lieferungen an «I.________» verantwortlich zu sein. Bei diesen Aussagen fällt auf, dass es H.________ einiges an Überwindung brauchte, um die an «I.________» durchgeführten Lieferungen zuzugestehen, er bei einem grossen Teil nicht die Verantwortung übernehmen wollte und sich insbesondere lediglich als Chauffeur darstellte. Die Aussagen H.________ muten aber nicht an, dass er dem Beschuldigten einfach alles in die Schuhe schieben wollte. Auch sagte er aus, dass er dem Beschuldigten Kokain gebracht habe;