So antwortete er bspw. auf Frage, dass die Strafbehörden davon ausgingen, dass I.________ & I.________-44 ein grosser Betäubungsmittelabnehmer vom Kanton Bern war: «Ich weiss es nicht. Ich kenne seine Geschichte nicht» (pag. 290 F. 737.). Auf Frage, ob der Beschuldigte bereits vor September 2020 im Betäubungsmittelhandel tätig gewesen sei, antwortete er, dies nicht zu wissen (pag. 364 F. 43). Bezüglich der gefälschten Euros, mit denen er von I.________ für die Lieferung des Kokains bezahlt wurde, sagte G.________ an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung aus, dass er deswegen nicht wütend gewesen sei.