288 F. 722). Andererseits sagte er aber auch, dass er sich nicht mit etwas belasten möchte, dass er nicht getan habe (pag. 301 F. 769). Er kooperierte mit den Behörden und machte erhebliche Zugeständnisse. Wenn er etwas nicht wusste, so sagte er dies auch so. So beispielsweise, dass er denke, H.________ sei bei Lieferungen für «I.________» auch allein gewesen, wobei er sich nicht ganz sicher sei (pag. 293 F. 742). Den Beschuldigten belastete er auch nicht übermässig. So antwortete er bspw. auf Frage, dass die Strafbehörden davon ausgingen, dass I.______