24 unter nicht die gesamten Einvernahmen von G.________, sondern lediglich die Auszüge, die den Beschuldigten betreffen, ediert wurden, ist dennoch eine Fülle von Aussagen G.________ – ausführliche, teilweise seitenlange Einvernahmen – aktenkundig, die es nach Auffassung der Kammer ohne Weiteres ermöglicht, das Aussageverhalten von G.________ zu analysieren. Die Aussagen von G.________ in diesen Einvernahmen waren konstant und ohne nennenswerte Widersprüche.