_ hat sich mit seinen Aussagen selbst massiv belastet. Die Verteidigung wendete sodann ein, die Einvernahmen von G.________ seien nicht oder nur auszugsweise in den Akten, weshalb bei der Würdigung seiner Aussagen zu berücksichtigen sei, dass diese nicht in einen Gesamtzusammenhang gestellt werden könnten. Wenngleich mit-