1285 Z. 28). Ferner bestätigte er, die sichergestellten Buchhaltungen als richtig und bestätigte auch die darin vorgeworfenen gelieferten Mengen (pag. 300 Z. 766 ff., pag. 1285 Z. 35 f.). Zudem gab er an, dass der Beschuldigte oft wegen der schlechten Qualität des Kokains auf ihn zurückgekommen sei. Dies lässt sich durch die auf dem Mobiltelefon des Beschuldigten sichergestellten Nachrichten bestätigen, wonach Abnehmer des Beschuldigten sich über die Qualität des Kokains beschwerten (pag.