): Sie sagten aus, dass «G.________» Sie «U.________ (Spitzname)» oder «K.________(ähnlich wie J.)» genannt habe. «G.________» erklärte gegenüber der Polizei, dass er Sie «I.________» genannt und Ihre Rufnummer in seinem Telefon unter dem Namen «J.________» registriert habe. Aufgrund der Ähnlichkeit der Namen «J.________» und «K.________ (ähnlich wie J.)», sowie des Ergebnisses der Fotokonfrontation gehe ich davon aus, dass «G.________» von Ihnen spricht, wenn er «I.________» oder «J.________» erwähnt. Möchten Sie hierzu etwas sagen? Er hat mich so gerufen. Das ich I.________ oder K.________(ähnlich wie J.) bin? Bitte lasst mich. Ich habe nichts entgegengenommen.