_ habe ein iPhone 6 gehabt, welches kaputt gewesen sei. G.________ habe sehr viele Fotos mit seinem Handy gemacht und wenn er ihn gefragt habe, weshalb er dies mache, habe G.________ geantwortet, er wolle sie seinem Chef schicken (pag. 1535 Z. 133 ff.). Selbst wenn auf die Aussagen des Beschuldigten abzustellen wäre, offenbaren sie einzig, dass der Beschuldigte deutlich mehr im Drogenhandel involviert war, als er zugeben wollte. Der Beschuldigte bestritt sodann auch vor oberer Instanz, «I.________» zu sein (pag. 1538 Z. 290 f.). Er gab anlässlich seiner delegierten Einvernahme vom 29. November 2021 hierzu Folgendes zu Protokoll (pag. 614 Z. 99 ff.): Sie sagten aus, dass «G.________»