_ dort gelebt habe, bis ihn die Polizei fasste. Er habe dann einen Anruf erhalten und jemand habe ihm gesagt: «Hallo, Fratello, er wurde gefasst, pack seine Sachen zusammen und nimm sie aus der Wohnung». Es spricht Bände, dass der Beschuldigte sich sodann hierfür zur Verfügung stellte, wenn er doch kein Interesse am eigentlichen Drogenhandel und lediglich die Wohnung zur Verfügung gestellt haben will. Zu den Aussagen des Beschuldigten bezüglich der auf seinem Mobiltelefon vorgefundenen Fotos erwog die Vorinstanz was folgt (pag. 1386, S. 28 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung):