__ schon lange und schaue nach ihm. Eine Woche später sei der Mann dann gekommen und habe nach den Drogen gefragt, doch habe der Beschuldigte ihm diese nicht gegeben (pag. 485 Z. 243 ff.). Bei der Staatsanwaltschaft erzählte es der Beschuldigte am 7. April 2022 wiederum anders. So habe er einen Anruf erhalten, dass G.________ festgenommen worden sei, wobei ihm mitgeteilt worden sei, dass er alles zusammenpacken und an einen Ort bringen solle. Das habe er dann auch gemacht (pag. 643 Z. 283 ff.). Anlässlich der Berufungsverhandlung gab der Beschuldigte schliesslich zu Protokoll, dass G.________ dort gelebt habe, bis ihn die Polizei fasste.