Nach zwei Tagen habe ihn diese Person auf sein privates Telefon angerufen und nach der Arbeit auf ihn gewartet. Diese Person sei dann mit ihm direkt nach oben gekommen, weshalb er seine Wohnung gezeigt habe. Nach einer Weile sei diese Person dann gegangen und der Beschuldigte sei auch weggegangen (pag. 466 Z. 392 ff.). Abermals eine neue Version kam im Rahmen der Einvernahme vom 27. Mai 2021 hinzu. Es habe ihn ein Mann angerufen und ihm gesagt, dass G.________ von der Polizei angehalten worden sei. Dieser Mann kenne G.________ schon lange und schaue nach ihm.