Z. 428 ff.). Am 9. November 2021 führte der Beschuldigte dann aus, G.________ habe ihm im Jahr 2020 drei, vier oder fünf Mal je CHF 600.00 Miete bezahlt, danach noch CHF 400.00. Auf Frage, ob G.________ ihm im Jahr 2021 Geld gegeben habe, führte der Beschuldigte in einer neuen Version aus, er habe im Februar 2021 CHF 400.00 von G.________ erhalten; im März 2021 habe G.________ ihm dann kein Geld mehr gegeben. Er habe noch darauf gewartet, doch habe er ihm nichts mehr gegeben (pag. 591 Z. 74 ff.). Nur kurze Zeit später, am 29. November 2021 scheint der Beschuldigte seine früheren Aussagen wieder vergessen zu haben und gab zu Protokoll, drei bis vier Monate lang CHF 600.00 erhalten zu haben,