512 Z. 335 ff.). Insgesamt habe er 3'000.00 Fr. von G.________ bekommen (pag. 514 Z. 413). Das Aussageverhalten des Beschuldigten zeichnete sich daher auch durch prozesstaktische Überlegungen aus. Er antizipierte die Vorwürfe und passte seine Aussagen entsprechend an, um dann anschliessend die passenden Antworten