1368) festzuhalten, dass die Fingerabdrücke nicht nur auf verschiedenen Stücken von Zellophan, Plastiksäcken und auf einem Metalllöffel zu finden waren, sondern dass sich in diesen Zellophanstücken und Plastiksäcken die Drogen befunden haben (pag. 254). Im Rapport wird weiter festgehalten, dass die DNA-Spuren des Beschuldigten nicht nur auf den äusseren Schichten der Verpackungen, sondern auch in den inneren Schichten der Verpackungen zu finden waren (pag. 242). 7.5.2 Subjektive Beweismittel Als subjektive Beweismittel liegen der Kammer die Aussagen des Beschuldigten (pag.