Die Kantonspolizei Bern, Fahndung D.________ (Ortschaft), sei über diese Informationen in Kenntnis gesetzt worden und habe «I.________» als A.________ identifizieren können (pag. 1236). Sodann liegt den Akten der Rapport Domaine forensique vom 29. Juni 2021 (pag. 241 ff.) vor. Hierzu ist präzisierend zu den Ausführungen der Vorinstanz dazu (vgl. pag. 1368) festzuhalten, dass die Fingerabdrücke nicht nur auf verschiedenen Stücken von Zellophan, Plastiksäcken und auf einem Metalllöffel zu finden waren, sondern dass sich in diesen Zellophanstücken und Plastiksäcken die Drogen befunden haben (pag.