296–299, 302 f., 306 f., 309 f., 324 f., 329 f., 332–334, 341, 334–338) wurde Buch darüber geführt, wann G.________ wem wieviel Drogen zu welchem Preis geliefert hat. Der Name «I.________» taucht immer wieder auf und wurde von der ermittelnden Polizei gelb markiert. Der Beilage 101 zum Anzeigerapport vom 8. März 2022 (pag. 231) ist zu entnehmen, dass die Daten in der Buchhaltung mit den festgestellten Fahrten der Kuriere (G.________ und H.________) nach D.________ (Ortschaft) korrespondieren.