684 f.) gefunden. Betreffend die Auswertungen der Mobiltelefone des Beschuldigten ist an dieser Stelle hervorzuheben, dass die Rufnummer ________ (Mobiltelefon Samsung [pag. 137 f.]) auf den Namen der Tochter des Beschuldigten registriert wurde. Es konnte keine Verbindung zwischen dieser Rufnummer und jener von G.________ festgestellt werden. In der History der Taschenrechner-Applikation konnten drei Rechnungen gefunden werden (vgl. hierzu Fotos pag. 148 und pag. 151). Erwähnenswert ist, dass das Resultat einer Rechnung (300 x 46 = 13'800) mit der Bargeldsicherstellung korrespondiert.