und Palm mit der Nr. ________) sowie eine separate SIM- Karte (mit der Nr. ________) mit sich. Auf beiden Mobiltelefonen hätten sich Hinweise auf Betäubungsmittelhandel befunden. Am Tag der Anhaltung von G.________ habe der Beschuldigte die SIM-Karte (Palm) ausgewechselt. Dies lasse vermuten, dass er weiterhin mit Personen aus dem Umfeld von G.________