Die Studiowohnung ________(Nummer y) sei unmittelbar im Anschluss an die Anhaltung und im Beisein des Beschuldigten durchsucht worden. Nebst einer geringen Menge Marihuana-Blüten, Verpackungsmaterialien sowie EUR 3'080.00 Falschgeld sei in einer Schublade der Schlüssel zum Studio .________(Nummer x) gefunden worden. Im Studio ________ (Nummer x) wurden zwei Digitalwaagen, CHF 25'300.00 sowie mehrere Portionen Betäubungsmittel (rund 810 Gramm brutto) aufgefunden und sichergestellt (pag. 115). Der Beschuldigte führte anlässlich der Anhaltung zwei Mobiltelefone (Samsung mit der Nr. ________ und Palm mit der Nr. ___