Aus Sicht der Kammer sei an dieser Stelle zu den objektiven Beweismitteln, teilweise wiederholend, teilweise präzisierend, Folgendes hervorgehoben: Gemäss Anzeigerapport vom 8. März 2022 (pag. 112 ff.) ist der Beschuldigte nicht nur am Briefkasten der Liegenschaft an der E.________(Adresse) angeschrieben, sondern auch schriftenpolizeilich in der vorgenannten Liegenschaft gemeldet. Er habe gemäss Eigentümerin der Liegenschaft und gemäss Mietvertrag das Studio ________ (Nummer x) an der E.________(Adresse) ab dem 20. Dezember 2017 bis zum 31. Mai 2018 für monatlich CHF 500.00 gemietet (pag. 136).