I.1.2., I.1.1., I.1.3., I.1.5. und I.1.4. AKS geprüft. 7.5 Beweiswürdigung zu Ziff. I.1.2. der Anklageschrift 7.5.1 Objektive Beweismittel Die Vorinstanz hat die vorhandenen objektiven Beweismittel zutreffend wiedergegeben; auf diese Ausführungen kann vollumfänglich verwiesen werden (pag. 1366 ff., S. 8 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Darüber hinaus wird auf eine weitere Auflistung und eigentliche Zusammenfassung der objektiven Beweismittel verzichtet. Aus Sicht der Kammer sei an dieser Stelle zu den objektiven Beweismitteln, teilweise wiederholend, teilweise präzisierend, Folgendes hervorgehoben: