indem der Beschuldigte im erwähnten Zeitraum eine unbekannte Menge, jedoch mindestens 2'427 Gramm Kokaingemisch (Annahme Reinheitsgrad 74 % Cocain Hydrochlorid) von unbekannten Personen erwarb und an unbekannt gebliebene Abnehmer veräusserte, wobei davon auszugehen ist, dass der Beschuldigte einen Gewinn von mindestens CHF 10.00 pro Gramm, somit insgesamt mindestens CHF 24'270.00, erzielte, im Einzelnen: 1.1.1. ca. 11.04.2020: Erwerb von 49.9 Gramm Kokaingemisch 1.1.2. ca. 06.05.2020: Erwerb von 468 Gramm Kokaingemisch 1.1.3. ca. 28.05.2020: Erwerb von 477.4 Gramm Kokaingemisch