7. Vorwurf der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz 7.1 Vorwurf gemäss Ziff. I.1. der Anklageschrift Dem Beschuldigten wird in Ziff. I.1.1.–1.5. der Anklageschrift vom 21. April 2022 folgendes Verhalten vorgeworfen (pag. 997 ff.; Hervorhebungen im Original): 1. Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, teilweise mengenmässig und gewerbsmässig qualifiziert begangen, durch Erwerb und Veräusserung von Kokain und Heroin, Besitz und Anstalten treffen zur Veräusserung von Kokain und Heroin, sowie Konsum von Ma-