10 schuldigten mit Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 19. September 2018 für eine Geldstrafe von 5 Tagessätzen zu CHF 40.00 gewährten bedingten Vollzugs sowie die Auferlegung von CHF 300.00 Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren (Ziff. IV. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). Die weiteren Verfügungen sind soweit die Beschlagnahmungen betreffend (Ziff. IV.2.–6. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs) ebenfalls in Rechtskraft erwachsen.