2. des Freispruchs von der Anschuldigung des in Umlaufsetzen falschen Geldes (EUR 3'080.00), angeblich begangen in der Zeit vom 20.09.2020 bis am 24.03.2021 in D.________ (Ortschaft), E.________(Adresse); 3. des Verzichts auf Widerruf der A.________ mit Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 19.09.2018 für eine Geldstrafe von 5 Tagessätzen zu CHF40.00 gewährte bedingte Vollzug, mit Auferlage der Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren an den Beschuldigten (Ziff. I.V. Urteilsdispositiv);