4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die oberinstanzliche Hauptverhandlung wurde über den Beschuldigten ein Führungsbericht bei der Justizvollzugsanstalt Thorberg (datierend vom 4. April 2024, pag. 1515 ff.) eingeholt sowie ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 17. April 2024, pag. 1523 f.) angefordert. Sodann wurden beim Staatssekretariat für Migration SEM sowie den Einwohner- und Spezialdiensten