3. Antritt des vorzeitigen Strafvollzugs In der Berufungsanmeldung vom 10. Februar 2023 wurde namens des Beschuldigten zugleich der vorzeitige Strafvollzug beantragt (pag. 1326 f.). Nachdem die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland in ihrer Stellungnahme vom 21. Februar 2023 (pag. 1337.1) keine Einwände gegen das Gesuch erhob, wurde das Gesuch um Antritt des vorzeitigen Strafvollzugs mit Verfügung vom 24. Februar 2023 gutgeheissen (pag. 1342 f.). Der Beschuldigte trat die Strafe per 26. April 2023 vorzeitig an (pag. 1353).