5 2. Berufung Gegen dieses Urteil meldeten A.________ (nachfolgend: Beschuldigter), amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, und die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland jeweils am 10. Februar 2023 fristgerecht die Berufung an (pag. 1326 f. resp. pag. 1332). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 11. Mai 2023 (pag. 1359 ff.) und wurde den Parteien mit Verfügung vom gleichen Tag eröffnet (pag. 1435 f.). Am 25. Mai 2023 reichten die Generalstaatsanwaltschaft (pag. 1446 ff.) und am 5. Juni 2023 der Beschuldigte (pag.