3. Zu den auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten (19/20), sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 26'462.50 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtlichen Verteidigungen) von CHF 30'794.85, insgesamt bestimmt auf CHF 57'257.35 (ohne Kosten für die amtlichen Verteidigungen auf CHF 32'027.60). 3 [Kostentabelle] IV. 1. Der A.________ mit Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 19.09.2018 für eine Geldstrafe von 5 Tagessätzen zu CHF 40.00 gewährte bedingte Vollzug wird nicht widerrufen.