2. von der Anschuldigung des unrechtmässigen Bezuges von Leistungen der Sozialhilfe, angeblich begangen in der Zeit von April 2020 bis März 2021 in D.________ (Ortschaft) (Deliktsbetrag CHF 114'030.00) unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten (1/20), sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 1'287.50 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtlichen Verteidigungen) von CHF 1'626.75, insgesamt bestimmt auf CHF 2'914.25, an den Kanton Bern. [Kostentabelle] Für die amtliche Verteidigung von A.________ wird Rechtsanwältin B.________ eine Entschädigung von CHF 395.25 ausgerichtet.